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Geschäftsbedingungen |
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge zwischen der
KCConsulting & Management Group Ltd & Co. KG (nachstehend KCC genannt) und ihrem Auftraggeber (nachstehend AG
genannt) über
- Gutachten, Analysen und sonstige Beratungsaufträge
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder zwingend gesetzlich
vorgeschrieben ist. KCC erbringt ihre Leistungen unter Zugrundelegung dieser
AGB. Etwaige vorhandene AGB des AG finden auf diesen Vertrag keine Anwendung.
Die Annahme der KCC Leistungen durch den Auftraggeber gilt als Anerkennung auch
dann, wenn den entgegenstehenden AGB von KCC nicht ausdrücklich widersprochen
wurde. Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie durch KCC schriftlich
anerkannt sind.
1. Vertragsgegenstand, Grundlagen der Zusammenarbeit
Vertragsgegenstand ist die Erbringung und Vergütung von dienstvertraglichen
Leistungen. Die von KCC unter diesen Bedingungen zu erbringenden Leistungen im
Einzelnen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Projekt- und
Erfolgsverantwortung liegt beim AG.
2. Durchführung der Dienstleistung von KCC
2.1. KCC wird die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß nach den
anerkannten Standards der Wissenschaft und Technik ausführen.
2.2. KCC wird die vertraglichen Leistungen durch entsprechend
qualifizierte Mitarbeiter oder Dritte erbringen und Sorge tragen, dass
ausreichend Fachpersonal zur Verfügung steht.
2.3. Im Regelfall werden KCC die Leistungen schriftlich erarbeiten.
Insoweit gilt ausschließlich die schriftliche Darstellung der Berichte,
Gutachten und Analysen. Abweichende mündliche Erklärungen und Auskünfte von KCC
bzw. deren Mitarbeiter oder beauftragten Dritten sind unverbindlich.
2.4. KCC wird dem AG einen Projektleiter als Ansprechpartner für die
gesamte Bearbeitungszeit der Arbeiten benennen.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber wird KCC einen verantwortlichen Ansprechpartner
benennen, der ausführlich über die Thematik des Auftrages berichten kann.
3.2. Zur Erbringung der Leistungen ist KCC auf die Mitarbeit des AG
angewiesen.
Der AG hat KCC alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig
vollständig und kosten frei zur Verfügung zu stellen, die aus Sicht von KCC für
die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
4. Vergütungen, Zahlungen
4.1. wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, werden die
Vergütungen nach Zeitaufwand berechnet. Vergütungen sind immer Netto –
Grundlagen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. KCC kann je nach Projekt monatlich oder nach Vereinbarung nach
erbrachten Teilleistungen sofort die Leistungen abrechnen.
4.3. Alle Rechnungen sind netto innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungslegung zahlbar.
4.4. Der AG kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten
Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben. Wegen Mängeln kann der
AG Zahlungen nur zu einem im Verhältnis des Mangels zweifelsfreien Teilbetrag
zurückbehalten.
4.5. KCC behält sich das Recht an den Leistungen bis zur vollständigen
Bezahlung der Vergütung vor.
4.6. Der AG darf Rechte oder Weitergabe der Dokumentationen nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung von KCC an Dritte abtreten.
4.7. Der AG wird KCC rechtzeitig über mögliche Zahlungsschwierigkeiten
informieren.
4.8. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann KCC eine Zinsveranlagung von 3 %
über dem jeweiligen Diskontzinssatz verlangen.
5. Treuepflicht, Geheimhaltung, Datenschutz
5.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen
Verschwiegenheit.
Sie unterlassen es darüber hinaus Mitarbeiter des jeweiligen Vertragspartners
abzuwerben oder für eigene andere Zwecke zu gewinnen.
5.2. Die Vertragspartner werden alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen
Vertragsverhältnis mündlich, schriftlich oder in anderer Weise direkt oder
indirekt bekannt werdenden Informationen und Inhalte vertraulich behandeln und
die Unterlagen oder Informationen ausschließlich im Rahmen der
Beratungstätigkeit einsetzen.
5.3. Alle Mitarbeiter der Vertragspartner unterwerfen sich ebenfalls der
Geheimhaltungspflicht.
5.4 Beauftragung Dritter erfolgt ebenfalls im Rahmen der Treuepflicht.
6. Dauer, Kündigung
6.1. Dieser Vertrag endet mit Ablauf des Tages an dem die vertraglichen
Leistungen von KCC für den AG erbracht sind.
6.2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen und fristlosen
Kündigung des Vertrages bleibt unberührt. Kommt der AG mit der von KCC zu
erbringen Leistungen für die von seiner Seite aus zu erledigen Arbeiten in
Verzug oder unterlässt der AG eine ihm aufgetragene Mitwirkung, so kann KCC den
Vertrag fristlos Kündigung. Unberührt bleibt hierbei der Vergütungsanspruch in
Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen.
6.3. Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
oder nichtig sein oder werden sollten oder die Geschäftsbedingungen Lücken oder
Mängel enthalt, berührt dies nicht die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im
übrigen. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt diejenige
wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, welche dem Sinn und Zeck der
unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entspricht.
KCConsult Ltd
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